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Kanu-Club Hamm-Marl e.V.
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5 days ago
Kanu-Club Hamm-Marl e.V.
5 days ago
1 week ago
Auch an den Stauseen in Haltern am See hat die Saison begonnen. Die diesjährigen Seemarken sind da. Es gibt aufgrund einer neuen Gemeingebrauchsverordnung jedoch einige Änderungen, welche vor allem den Halterner Stausee betreffen. Die Zwischenstever ist komplett herausgefallen, während am Hullerner Stausee im Prinzip alles beim Alten bleibt.
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2 weeks ago
Bezirksanpaddeln![]()
Das diesjährige Bezirksanpaddeln fand an der Ruhr beim Herdecker KC statt. Gepaddelt wurde bei kühlem aber z.T. sonnigem Wetter eine Runde über den Harkortsee bis zum Wehr am Kraftwerk Harkort und zurück. Dabei waren vom Drachenboot über Mannschaftscanadier und Wander- sowie Rennkajaks bis hin zu Polobooten fast alle Bootstypen des Kanusports vertreten.
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2 weeks ago
Neue Gemeingebrauchsverordnung Halterner Stausee![]()
Nachdem die bisherige Gemeingebrauchsverordnung für den Halterner Stausee am 31.12.2025 ausgelaufen ist, wurde Seitens der Bezirksregierung Münster zum 13.03.2026 eine neue Verordnung in Kraft gesetzt.![]()
Hier die wichtigsten Änderungen (mit Relevanz für Kanuten):
• Die neue Verordnung bezieht sich nur noch auf das Gebiet des Halterner Stausees, also nicht mehr, wie in der Vergangenheit auf den Hullerner Stausee und die Zwischenstever.
• Die zeitliche Nutzung von 1.3.-15.11. jeweils 1h vor Sonnenaufgang bis 1h nach Sonnenuntergang bleibt unverändert.
• Surf- und SUP Boards sind nicht zugelassen, genauso, wie sämtliche Motorboote (elektrisch oder konventionell).
• Neu hinzugekommen ist eine Längenbegrenzung der Boote auf 7,5m und eine Breitenbegrenzung auf 2,5m.
• Jedes Boot muss eine Benutzungserlaubnis inkl. Zulassungsmarke haben, diese wird jedoch nicht an Personen unter 18 Jahren ausgegeben. Pro Person wird nur eine Benutzungserlaubnis/Zulassungsmarke zugeteilt.
• Gelsenwasser kann an bis zu 10 Tagen eines jeden Jahres den Gemeingebrauch zur Durchführung von (Sport-)Veranstaltungen einschränken.
• Neu hinzugekommen ist eine Abstandsregelung sämtlicher Wasserfahrzeuge von 10m zum Ufer, zu Bojenketten und technischen Anlagen, sowie 3m untereinander.
• Die Verordnung ist nun nicht wie bisher 5 Jahre, sondern 20 Jahre gültig.
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